{"id":1116,"date":"2024-01-16T16:39:40","date_gmt":"2024-01-16T15:39:40","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.p654893.webspaceconfig.de\/?page_id=1116"},"modified":"2024-02-14T10:21:17","modified_gmt":"2024-02-14T09:21:17","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/lenkerinspection.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"GTC"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_margin=&#8220;0px||0px||false|false&#8220; custom_padding=&#8220;60px||60px||true|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_margin=&#8220;0px||0px||false|false&#8220; custom_padding=&#8220;0px||0px||false|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_heading title=&#8220;Allgemeine Lieferbedingungen&#8220; _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; title_font=&#8220;|600|||||||&#8220; title_text_color=&#8220;#0066AC&#8220; custom_margin=&#8220;0px||0px||false|false&#8220; custom_padding=&#8220;0px||0px||false|false&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_heading][et_pb_heading title=&#8220;der Firma LENKER GbR (Stand Dezember 2023)&#8220; _builder_version=&#8220;4.24.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; title_level=&#8220;h3&#8243; title_text_color=&#8220;#2AB1F9&#8243; custom_margin=&#8220;||||false|false&#8220; custom_padding=&#8220;||||false|false&#8220; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;][\/et_pb_heading][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.23.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; text_text_color=&#8220;#666666&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<p>1. Allgemeines, Geltungsbereich<br \/>a) F\u00fcr unsere Lieferungen (Verkaufsgesch\u00e4fte) gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende oder diese erg\u00e4nzende Bedingungen des K\u00e4ufers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt h\u00e4tten. Die vorliegenden Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder erg\u00e4nzender Bedingungen des K\u00e4ufers die Lieferung an den K\u00e4ufer vorbehaltlos ausf\u00fchren.<br \/>b) Unsere nachstehenden Lieferbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen im Sinne von \u00a7 310 Abs. 1 BGB.<br \/>c) Unsere nachstehenden Lieferbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Lieferungen an den K\u00e4ufer, soweit und solange wir nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes erkl\u00e4ren (insbesondere ge\u00e4nderte Allgemeine Lieferbedingungen verwenden).<\/p>\n<p>2. Angebot und Vertragsabschlu\u00df<br \/>a) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.<br \/>b) Die Bestellung ist f\u00fcr den K\u00e4ufer verbindlich. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgtin der Regel durch Zusendung einer Auftragsbest\u00e4tigung, durch Ausf\u00fchrung des Auftrags oder in anderer Weise.<\/p>\n<p>3. Selbstbelieferungsvorbehalt<br \/>Der Liefervertrag steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten. Wir k\u00f6nnen daher vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn wir von unserem Vorlieferanten trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgesch\u00e4ftes im Stich gelassen worden sind, so dass die Lieferung l\u00e4ngere Zeit oder dauerhaft nicht verf\u00fcgbar ist. Schadensersatz- oder sonstige Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus diesem Grunde sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4. Leistungsumfang<br \/>a) F\u00fcr Art und Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend, sofern der K\u00e4ufer nicht unverz\u00fcglich schriftlich widerspricht.<br \/>b) Die in unseren Angeboten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben \u00fcber die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, insbesondere \u00fcber Abmessungen, Gewichte, Typenbezeichnungen, Baujahr und technische Daten, gelten nur ann\u00e4hernd und sind unverbindliche Orientierungsdaten, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Auch soweit solche Angaben verbindlich sind, handelt es sich um blo\u00dfe Beschaffenheitsangaben, nicht aber um Garantien im Rechtssinne.<\/p>\n<p>5. Zeichnungen, andere Unterlagen sowie Angaben bei Gebrauchtmaschinen<br \/>Soweit bei der Lieferung von gebrauchten Liefergegenst\u00e4nden dem K\u00e4ufer Zeichnungen, Pl\u00e4ne oder Anleitungen \u00fcbergeben werden, geschieht dies nur gef\u00e4lligkeitshalber und ohne jegliche Verbindlichkeit f\u00fcr uns. F\u00fcr solche Unterlagen k\u00f6nnen wir auf keinen Fall irgend eine Gew\u00e4hr oder sonstige Haftung \u00fcbernehmen. Auch unsere Angaben \u00fcber Gewichte und Ma\u00dfe, etwa zum Zweck der Herstellung von Maschinenfundamenten, sind unverbindlich. Es ist allein Sache des K\u00e4ufers, die Richtigkeit der Angaben zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>6. Lieferantenschutz bei Gebrauchtmaschinen<br \/>a) Unsere Angaben \u00fcber Maschinenstandorte und Verkaufsinteressenten sind nur f\u00fcr den Empf\u00e4nger selbst bestimmt und d\u00fcrfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.<br \/>b) Sofern wir dem K\u00e4ufer oder einem Interessenten ein Objekt zum Kauf nachweisen, verpflichtet er sich, Preis- und Abschlussverhandlungen mit dem Eigent\u00fcmer oder sonstigen Ver\u00e4u\u00dferungsberechtigten \u00fcber alle an dieser Stelle zum Verkauf stehenden Objekte ohne unsere besondere schriftliche Zustimmung weder selbst noch durch Dritte, auch nicht mittelbar, sondern ausschlie\u00dflich durch oder mit uns zu f\u00fchren.<br \/>c) F\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verpflichtungen k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer die Zahlung einer Vertragsstrafe in H\u00f6he von 10 %, insgesamt jedoch nicht mehr als 50 % des Werts des betreffenden Kaufobjekts verlangen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor.<\/p>\n<p>7. Preise und sonstige Kosten<br \/>a) Unsere Preise gelten ab Lager, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie verstehen sich ohne Verpackung, Fracht, Zoll, Porto, Versicherung oder sonstige Spesen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zur\u00fcckgenommen, wenn wir nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet sind.<br \/>b) Die Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird zus\u00e4tzlich in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>8. Lieferzeit und Lieferverzug<br \/>a) Liefertermine und \u2013fristen gelten nur als ann\u00e4hernd vereinbart, wenn wir diese nicht in schriftlicher Form ausdr\u00fccklich als verbindlich zugesagt haben.<br \/>b) Lieferzeiten gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung.<br \/>c) Bei nicht rechtzeitiger Abkl\u00e4rung aller Ausf\u00fchrungseinzelheiten sowie Erbringung aller Vorleistungen des K\u00e4ufers verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit entsprechend.<br \/>d) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende die Auslieferung an den K\u00e4ufer begonnen hat oder bei Versendungs- bzw. Abholm\u00f6glichkeit die Versand- bzw. Abholbereitschaft dem K\u00e4ufer mitgeteilt ist.<br \/>e) Die vereinbarte Lieferzeit verl\u00e4ngert sich &#8211; auch innerhalb des Verzugs &#8211; bei von uns nicht zu vertretenden Hindernissen, soweit diese auf die Lieferung von erheblichem Einfluss sind, um den<br \/>Zeitpunkt, in dem das Hindernis besteht, zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem K\u00e4ufer baldm\u00f6glichst mit. Nicht zu vertreten haben wir z.B. h\u00f6here Gewalt, beh\u00f6rdliche Eingriffe, Streik, Aussperrung, Transportverz\u00f6gerungen durch Verkehrsst\u00f6rungen oder sonstige au\u00dferhalb unseres Willens oder Einflusses liegende Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferanten oder in fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebsablaufs abh\u00e4ngt, eintreten.<br \/>f) Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erf\u00fcllung der Vertragspflichten des K\u00e4ufers voraus. Werden diese nicht oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt oder ergeben sich bei der Auftragsdurchf\u00fchrung noch Unklarheiten oder sonstige Ausf\u00fchrungsschwierigkeiten, die der Abkl\u00e4rung bed\u00fcrfen und nicht durch uns zu vertreten sind, k\u00f6nnen wir die Lieferzeit angemessen verl\u00e4ngern. Unsere sonstigen Rechte bleiben unber\u00fchrt.<br \/>g) Bei Lieferverz\u00f6gerungen kann der K\u00e4ufer die ihm hieraus zustehenden Anspr\u00fcche oder Rechte erst geltend machen, wenn er uns erfolglos in schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist, die mindestens 4 Wochen betragen muss, gesetzt hat.<br \/>h) Wenn dem K\u00e4ufer wegen einer von uns zu vertretenden Lieferverz\u00f6gerung ein Schaden erw\u00e4chst, so ist er berechtigt, von uns eine pauschale Verzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Sie betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung 0,5 %, im ganzen aber h\u00f6chstens 5 % vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgem\u00e4\u00df benutzt werden kann. Trifft uns nur leichte Fahrl\u00e4ssigkeit, sind weitergehende Schadensersatz- und sonstige Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gilt Ziff. 14.<\/p>\n<p>9. Lieferung und Erf\u00fcllungsort<br \/>a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefern wir &#8222;ab Lager&#8220;; Erf\u00fcllungsort (Leistungsort) der Lieferung ist in diesem Fall unser Lager an unserem Gesch\u00e4ftssitz in Kronach.<br \/>b) Soweit vereinbart, versenden wir den Liefergegenstand an den vereinbarten Ablieferungsort (Bestimmungsort), wobei Versandmittel und Versandweg unserer Wahl \u00fcberlassen sind. Eine \u00c4nderung des Erf\u00fcllungsorts erfolgt dadurch nicht.<br \/>c) Die Kosten der Versendung hat der K\u00e4ufer zu tragen. Erfolgt Anlieferung durch uns, berechnen wir eine angemessene Frachtverg\u00fctung.<br \/>d) Soweit der K\u00e4ufer dies ausdr\u00fccklich w\u00fcnscht, werden wir auf seine Kosten f\u00fcr die Sendung eine Transportversicherung abschlie\u00dfen.<br \/>e) Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit sie dem K\u00e4ufer nicht unzumutbar sind.<br \/>f) Der K\u00e4ufer hat den Lieferschein zu \u00fcberpr\u00fcfen und zu quittieren. Etwaige Einwendungen sind uns<br \/>unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die quittierte Liefermenge als anerkannt.<br \/>g) Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie M\u00e4ngel aufweisen, vom K\u00e4ufer unbeschadet der&lt; Rechte aus Ziff. 12, 13 entgegenzunehmen.<\/p>\n<p>10. Gefahr\u00fcbergang<br \/>a) Wird der Liefergegenstand vereinbarungsgem\u00e4\u00df oder auf Wunsch des K\u00e4ufers an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort versandt, so geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung des Liefergegenstandes unabh\u00e4ngig davon, ob der Transport durch uns oder Dritte erfolgt, in dem Zeitpunkt auf den K\u00e4ufer \u00fcber, in welchem der Liefergegenstand an die mit der Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt (z.B. Spediteur, Frachtf\u00fchrer, Post) ausgeliefert wird, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen unseres Lagers. Wird der Liefergegenstand zur Versendung verladen, erfolgt der Gefahr\u00fcbergang bereits mit Beginn der Verladung.<br \/>b) Verz\u00f6gert sich der Versand bzw. die Abholung infolge von Umst\u00e4nden, die der K\u00e4ufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr schon vom Tag der Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des K\u00e4ufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser ausdr\u00fccklich verlangt. Die gesetzlichen Vorschriften, wonach der Gefahr\u00fcbergang auch in anderen F\u00e4llen erfolgt, etwa bei Gl\u00e4ubigerverzug, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>11. Zahlungsbedingungen<br \/>a) Der Kaufpreis ist vom K\u00e4ufer vor Auslieferung des Liefergegenstandes vollst\u00e4ndig zu zahlen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.<br \/>b) Unsere Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug (Skonto) zur Zahlung f\u00e4llig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.<br \/>c) Bei Zahlungsverzug k\u00f6nnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen, mindestens jedoch 10 % j\u00e4hrlich, verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor.<br \/>d) Der K\u00e4ufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n<p>12. M\u00e4ngelhaftung f\u00fcr gebrauchte Liefergegenst\u00e4nde<br \/>Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache (z.B. Gebrauchtmaschine), gilt f\u00fcr unsere Haftung wegen M\u00e4ngeln Folgendes:<br \/>a) Gebrauchte Liefergegenst\u00e4nde werden nur in dem Zustand, in welchem sie sich befinden, und nur mit dem vorhandenen Zubeh\u00f6r verkauft.<br \/>b) Der K\u00e4ufer hat das Recht, den Liefergegenstand vor Vertragsabschlu\u00df zu besichtigen und zu pr\u00fcfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grunde, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand des Liefergegenstands insoweit unbesehen als vertragsgem\u00e4\u00df an.<br \/>c) Wir sind nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf M\u00e4ngel zu untersuchen.<br \/>d) Gebrauchte Liefergegenst\u00e4nde werden unter Ausschluss jeglicher Sachm\u00e4ngelhaftung verkauft, soweit wir nicht wegen der \u00dcbernahme einer Garantie oder arglistigem Verschweigen eines Mangels haften. Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus Sachm\u00e4ngelhaftung wegen Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, welche auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns beruhen, oder f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Pflichtverletzung durch uns beruhen.<br \/>e) Der Haftungsausschluss gem\u00e4\u00df d) gilt entsprechend, wenn die Benutzung des Liefergegenstandes gegen gewerbliche Schutzrechte verst\u00f6\u00dft oder der Liefergegenstand mit sonstigen Rechtsm\u00e4ngeln behaftet ist.<br \/>f) Garantien im Sinne von Haftungsversch\u00e4rfungen oder der \u00dcbernahme besonderer Einstandspflichten werden von uns nicht \u00fcbernommen, es sei denn, dass die \u00dcbernahme durch uns schriftlich erfolgt und hierbei der Begriff &#8222;Garantie&#8220; ausdr\u00fccklich verwendet wird. Proben, Muster und Angaben \u00fcber die<br \/>Beschaffenheit des Liefergegenstands dienen der blo\u00dfen Spezifikation und begr\u00fcnden keine Garantien. Dies gilt auch f\u00fcr etwaige Angaben zur Bruch- und Rissfreiheit; solche Angaben beziehen sich im \u00dcbrigen ausschlie\u00dflich auf die reine Betriebsf\u00e4higkeit der Maschine und nicht auf die Bruch- und Rissfreiheit von Zahnr\u00e4dern und besonders dem Verschlei\u00df unterworfenen Teilen.<br \/>g) Soweit f\u00fcr gebrauchte Liefergegenst\u00e4nde ausnahmsweise eine M\u00e4ngelhaftung durch uns in Betracht kommt, gelten hierf\u00fcr die Regelungen gem\u00e4\u00df Ziff. 13 entsprechend.<\/p>\n<p>13. M\u00e4ngelhaftung f\u00fcr neu hergestellte Liefergegenst\u00e4nde<br \/>Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine neu hergestellt Sache, gilt f\u00fcr unsere Haftung wegen M\u00e4ngeln Folgendes:<br \/>a) Garantien im Rechtssinne, etwa f\u00fcr die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, werden von uns nicht \u00fcbernommen. Die Regelung Ziff. 12 f) gilt entsprechend.<br \/>b) Wir sind nicht verpflichtet, den Liefergegenstand auf M\u00e4ngel zu untersuchen.<br \/>c) Offensichtliche M\u00e4ngel (wozu auch offensichtliche Falschlieferungen und Mindermengen geh\u00f6ren) m\u00fcssen uns innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten ist der K\u00e4ufer insoweit mit seinen M\u00e4ngelrechten ausgeschlossen; zur Fristwahrung gen\u00fcgt die vom K\u00e4ufer zu beweisende rechtzeitige Absendung der M\u00e4ngelanzeige. Bei nicht offensichtlichen M\u00e4ngeln gilt dies entsprechend mit der Ma\u00dfgabe, dass uns der Mangel innerhalb von sieben Tagen ab Entdeckung schriftlich mitzuteilen ist. Im \u00dcbrigen bleibt die Vorschrift des \u00a7 377 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgesch\u00e4ft unter Kaufleuten unber\u00fchrt.<br \/>d) F\u00fcr M\u00e4ngel des Liefergegenstandes leisten wir zun\u00e4chst Nacherf\u00fcllung, wobei uns die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und der Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) vorbehalten bleibt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. F\u00fcr die Nacherf\u00fcllung ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.<br \/>e) Die zur Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, haben wir insoweit nicht zu tragen, als sich diese dadurch erh\u00f6hen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erf\u00fcllungsort verbracht wurde.<br \/>f) Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, so ist der K\u00e4ufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (zu mindern).<br \/>g) Haften wir wegen M\u00e4ngeln des Liefergegenstands auf Schadensersatz, gilt nachstehende Ziff. 14. Entsprechendes gilt f\u00fcr den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Haben wir ein Beschaffungsrisiko f\u00fcr den Liefergegenstand \u00fcbernommen, kommt allein aufgrund dieses Umstandes eine verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung wegen eines Mangels nicht in Betracht.<br \/>h) Wir haften nicht f\u00fcr unerhebliche M\u00e4ngel sowie f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Wartung, unsachgem\u00e4\u00dfe \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten, ungeeignete, unsachgem\u00e4\u00dfe oder bestimmungswidrige Verwendung des Liefergegenstands, besondere \u00e4u\u00dfere Einfl\u00fcsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder gew\u00f6hnliche Abnutzung entstanden sind. Im letztgenannten Fall erstreckt sich unsere M\u00e4ngelhaftung insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschlei\u00dfteilen (d.h. alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge). Soweit handels\u00fcblicher Bruch, Schwund oder \u00c4hnliches in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies ebenfalls nicht beanstandet werden.<br \/>i) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Anspr\u00fcche und sonstigen Rechte des K\u00e4ufers bei M\u00e4ngeln betr\u00e4gt zw\u00f6lf Monate ab Ablieferung des Liefergegenstands. Dies gilt jedoch nicht, soweit das Gesetz gem\u00e4\u00df \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (f\u00fcr M\u00e4ngel eines Bauwerks oder f\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben) und \u00a7 479 Abs. 1 BGB (R\u00fcckgriffsanspruch beim Verbrauchsg\u00fcterkauf) l\u00e4ngere Fristen vorschreibt sowie in den F\u00e4llen, in denen der Mangel von uns wegen einer \u00fcbernommenen Garantie oder wegen Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit zu vertreten oder von uns arglistig verschwiegen worden ist oder zu einem von uns zu vertretenden Schaden aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gef\u00fchrt hat. Die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Ablaufhemmung (z.B. gem\u00e4\u00df \u00a7 479 Abs. 2 BGB), Hemmung und den Neubeginn der Verj\u00e4hrung bleiben unber\u00fchrt.<br \/>j) Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung f\u00fchrt nicht zum Neubeginn der Verj\u00e4hrungsfrist.<br \/>k) R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen uns aus Lieferantenregress gem\u00e4\u00df \u00a7 478 BGB bleiben unber\u00fchrt. Solche Anspr\u00fcche bestehen jedoch nur insoweit, als der K\u00e4ufer mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelrechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gilt auch im R\u00fcckgriffsfall nachstehende Ziff. 14.<\/p>\n<p>14. Haftung auf Schadensersatz<br \/>a) Auf Schadensersatz haften wir, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis oder aus unerlaubter Handlung), nur<br \/>aa) bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit,<br \/>bb) bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit,<br \/>cc) bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht),<br \/>dd) bei \u00dcbernahme einer Garantie, soweit der Schaden auf deren Verletzung beruht und das Schadensrisiko von ihr erfasst wird; entsprechendes gilt bei \u00dcbernahme eines Beschaffungsrisikos,<br \/>ee) bei einem Mangel, den wir arglistig verschwiegen haben, oder<br \/>ff) bei einem Produktfehler, f\u00fcr den wir nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften. Im \u00dcbrigen ist unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.<br \/>b) Soweit unsere M\u00e4ngelhaftung ausgeschlossen ist (z.B. bei gebrauchten Liefergegenst\u00e4nden gem\u00e4\u00df Ziff. 12 d), haften wir wegen M\u00e4ngeln des Liefergegenstands auch nicht auf Schadensersatz.<br \/>c) Soweit wir wegen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haften, ist unsere Haftung der H\u00f6he nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, nicht jedoch, soweit wir wegen Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften oder soweit sich aus einer von uns \u00fcbernommenen Garantie eine weitergehende Haftung ergibt. Entsprechendes gilt, wenn wir wegen grober Fahrl\u00e4ssigkeit unserer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen einfachen Erf\u00fcllungsgehilfen haften.<br \/>d) Die vorstehenden Haftungsausschl\u00fcsse und \u2013begrenzungen gelten nicht, soweit unsere Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig ist und auch tats\u00e4chlich Ersatz leistet.<br \/>e) F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers &#8211; ausgenommen solche wegen M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes &#8211; betr\u00e4gt die Verj\u00e4hrungsfrist 18 Monate. Es bleibt jedoch bei den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen, soweit wir wegen der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung einer \u00fcbernommenen Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haften. F\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen M\u00e4ngeln des Liefergegenstandes bleibt es bei der in Ziff. 13 i) geregelten Verj\u00e4hrungsfrist.<br \/>f) Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des K\u00e4ufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<br \/>g) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Sie gelten ferner zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter sowie unserer Erf\u00fcllungsund Verrichtungsgehilfen hinsichtlich deren etwaigen pers\u00f6nlichen Haftung.<\/p>\n<p>15. Eigentumsvorbehalt<br \/>a) Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis unsere s\u00e4mtlichen Forderungen aus dem Liefervertrag (z.B. Kaufpreis, Transportkosten, Verzugszinsen, sonstiger Verzugschaden) und auch unsere sonstigen bei Vertragsabschluss bestehenden Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer voll ausgeglichen sind. Soweit mit dem K\u00e4ufer Bezahlung solcher Forderungen aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbart ist, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die Einl\u00f6sung des von uns akzeptierten Wechsels durch den K\u00e4ufer und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks.<br \/>b) Dem K\u00e4ufer ist es bis auf Widerruf gestattet, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsganges weiterzuver\u00e4u\u00dfern oder anderweitig zu verwerten (z.B. zu verbinden, einzubauen), es sei denn, dass die sich aus dem Weiterverkauf oder der anderweitigen Verwertung ergebende Forderung bereits an Dritte abgetreten ist. Diese Berechtigung entf\u00e4llt ohne weiteres, wenn der K\u00e4ufer gegen\u00fcber uns in Zahlungsverzug kommt oder seine Zahlungen einstellt oder wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen gestellt wird. Ferner kann diese Berechtigung von uns widerrufen werden, wenn ein anderer sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.<br \/>c) Der Besteller tritt bereits jetzt alle seine Forderungen, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung des Liefergegenstandes oder aus dessen anderweitiger Verwertung (z.B. Einbau zur Erbringung von Werkleistungen) oder aus sonstigem Rechtsgrund bez\u00fcglich des Liefergegenstandes (z.B. aus Versicherung, unerlaubter Handlung, Erf\u00fcllungsverlangen des Insolvenzverwalters) gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, sicherungshalber an uns ab. Die Abtretung erfasst auch den anerkannten Saldo eines Kontokorrents sowie im Falle der Insolvenz des Forderungsschuldners auch den &#8222;kausalen Saldo&#8220;.<br \/>d) Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der K\u00e4ufer erm\u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der K\u00e4ufer seiner Zahlungspflicht uns gegen\u00fcber nachkommt und auch sonst kein Grund vorliegt, der zum Wegfall der Ver\u00e4u\u00dferungsbefugnis gem\u00e4\u00df Ziff. 15 b) f\u00fchren oder uns zu deren Widerruf berechtigen w\u00fcrde. Auf Verlangen hat uns der K\u00e4ufer die Schuldner und die jeweilige Forderungsh\u00f6he der abgetretenen Forderungen mitzuteilen.<br \/>e) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den K\u00e4ufer wird stets f\u00fcr uns vorgenommen, ohne dass f\u00fcr uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, umgebildet, untrennbar vermischt oder zu einer einheitlichen neuen Sache verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten, umgebildeten, vermischten oder verbundenen Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung, Umbildung, Vermischung oder Verbindung. Erfolgt die Vermischung\/ Verbindung in der Weise, dass die Sache des K\u00e4ufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der K\u00e4ufer uns entsprechend dem vorgenannten Wertverh\u00e4ltnis anteilig Miteigentum \u00fcbertr\u00e4gt und das so entstandene Miteigentum f\u00fcr uns verwahrt. Unser Eigentumsvorbehalt setzt sich an unserem nach den vorgenannten Bestimmungen entstandenen Allein- oder Miteigentum fort. Die Bestimmungen dieser Ziff. 15 gelten hierf\u00fcr entsprechend.<br \/>f) Der K\u00e4ufer darf den Liefergegenstand weder verpf\u00e4nden noch zur Sicherheit \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndung, Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat er auf unser Eigentum hinzuweisen, uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen und sofort Ma\u00dfnahmen zur Beseitigung<br \/>des Eingriffs zu veranlassen. Etwaige Kosten von Interventionen tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<br \/>g) Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln und erforderliche<br \/>Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuf\u00fchren. Etwaige Besch\u00e4digungen oder die Vernichtung oder den Besitzwechsel des Liefergegenstandes hat er uns unverz\u00fcglich mitzuteilen.<br \/>h) Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder nicht unerheblichen, schuldhaften Pflichtverletzungen durch den K\u00e4ufer oder bei einem Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen sind wir zur Zur\u00fccknahme des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstandes berechtigt und der K\u00e4ufer ist zur Herausgabe verpflichtet, es sei denn, dass dies im konkreten Fall unbillig w\u00e4re. Wir d\u00fcrfen den Liefergegenstand auch selbst wegnehmen und hierzu die R\u00e4ume betreten, in welchen der Liefergegenstand untergebracht ist. Diese vorl\u00e4ufige Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pf\u00e4ndung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag. Eine R\u00fcckgabe an den K\u00e4ufer erfolgt erst, wenn alle f\u00e4lligen Zahlungen sichergestellt sind. Nach billigem Ermessen unterliegender Wahl sind wir auch berechtigt, den Liefergegenstand zu verwerten und den Verwertungserl\u00f6s \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten &#8211; auf die Verbindlichkeiten des K\u00e4ufers anzurechnen. Die Kosten der Wegnahme, Aufbewahrung, R\u00fcckgabe und Verwertung des Liefergegenstandes tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<br \/>i) Unser gesetzliches Recht zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibt durch die vorstehende Regelung unber\u00fchrt. Es besteht auch, wenn der K\u00e4ufer seine Zahlungen einstellt oder ein Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens \u00fcber sein Verm\u00f6gen gestellt wird.<br \/>j) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert (Sicherungswert) unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\n<p>16. Versto\u00df gegen Umsatzsteuervorschriften Sch\u00e4den, die uns dadurch entstehen, dass der K\u00e4ufer die Umsatzsteuervorschriften nicht einh\u00e4lt (z.B. Aufgabe einer falschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), hat der K\u00e4ufer zu ersetzen.<\/p>\n<p>17. Erf\u00fcllungsort, Gerichtstand und geltendes Recht<br \/>a) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist unser Gesch\u00e4ftssitz in Kronach, soweit nichts anderes vereinbart ist.<br \/>b) Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag ist Kronach, wenn der K\u00e4ufer ein Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist oder wenn der K\u00e4ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des K\u00e4ufers Klage zu erheben.<br \/>c) Es gilt, auch bei Auslandsgesch\u00e4ften,<br \/>nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird jedoch ausgeschlossen.<\/p>\n<p>LENKER GbR<br \/>Alte Ludwigssst\u00e4dterstr. 16<br \/>96317 Kronach<br \/>E-Mail:<span>\u00a0<\/span><span id=\"cloak730951eb9f107632df98b0b3ca51a857\"><a href=\"mailto:info@lenkerinspection.com\">info@lenkerinspection.com<\/a><\/span><br \/>Telefon: +49 9261 950-343<br \/>Fax: +49 9261 950-346<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Allgemeines, Geltungsbereicha) F\u00fcr unsere Lieferungen (Verkaufsgesch\u00e4fte) gelten ausschlie\u00dflich die nachstehenden Lieferbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende oder diese erg\u00e4nzende Bedingungen des K\u00e4ufers werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir deren Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt h\u00e4tten. 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